Abrechnungen und Kostenübernahme

Die physiotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis werden nach Gebührenverordnung für Therapeut*innen (GebüTh) abgerechnet und richten sich an Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist nur möglich, wenn du eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast, die Heilpraktiker:innen Leistung übernimmt.

Die präventive Gesundheitsförderung ist ein Angebot für Selbstzahlende. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierfür in der Regel keine Kosten. Private Krankenversicherungen erstatten diese Leistungen teilweise - bitte informiere dich am besten vorab bei deiner Versicherung.